012 100-4 – Kesselfrist verlängert!
Der Kessel der 012 100-4 wurde am 29.09.2008 im Bw Neumünster durch den Kesselsachverständigen Achim Decker vom Dampflokwerk Meiningen einer so genannten „Innere Untersuchung” unterzogen. Drei Jahre nach der Abnahme des neu gebauten Kessels war diese Revision gemäß § 33 der Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung (EBO) fällig geworden. Gründlich ausgewaschen und mit geöffneten Waschluken wurde der Druckbehälter vorgestellt. Um auch von außen nicht sichtbare Bereiche wie Deckenanker, Umbüge und Knotenbleche inspizieren zu können, setzte der Sachverständige ein Endoskop ein. Dem Kessel wurde ein guter Zustand attestiert und seine Frist um 365 Tage verlängert.
Leider erfüllte sich für unseren Verein nicht die Hoffnung, dass die Verlängerung der Kesselfrist als Indiz für ein doch noch vorhandenes Interesse der DB an einer außergerichtlichen Einigung zu werten sei. Eine entsprechende Anfrage an das DB Museum, in der wir für diesen Fall angeboten hatten, die beim Landgericht Frankfurt/Main eingereichte Klage auf Rücknahme der außerordentlichen Vertragskündigung ruhen zu lassen, wurde kategorisch abgelehnt. Man halte auf jeden Fall an dieser Kündigung fest, hieß es in der Antwort aus Nürnberg. Somit ist nicht mehr davon auszugehen, dass eine erneute gerichtliche Klärung durch eine einvernehmliche Beilegung des Konflikts abgewendet werden kann. Die Deutsche Bahn AG widersetzt sich jeglicher diesbezüglicher Bemühungen unseres Vereins und setzt weiterhin auf Konfrontation, anstatt auf Kooperation mit unserem Verein.
Volker Siewke, 1. Vorsitzender