Achtung Explosionsgefahr!
Erneute Vertragskündigung durch die DB
Anstatt die Kundenanfrage für eine Sonderfahrt mit der 012 100-4 anlässlich des diesjährigen Schleswig-Holstein-Tages zu beantworten, sprach die DB gegenüber unserem Verein erneut eine Vertragskündigung aus. Begründet wurde dieser Schritt u.a. damit, dass die Fortführung des Vertrages für die DB unzumutbar sei. Des Weiteren wird angeführt, durch das Anheizen der 012 100-4 zum Zweck der Entkonservierung habe am Ostersamstag Explosionsgefahr bestanden.
Wörtlich heißt es in dem DB-Kündigungsschreiben: „Durch die Inbetriebnahme bei Temperaturen um den Gefrierpunkt wie sie an diesem Wochenende herrschten, besteht die Gefahr, dass die Flüssigkeiten, die die Lok betreiben, einfrieren. Im ungünstigsten Fall besteht Explosionsgefahr.” In einer von der DB-Pressestelle Hamburg herausgegebenen Erklärung werden allerdings ganz andere Kündigungsgründe veröffentlicht. Darin wird unserem Verein unterstellt, wir hätten die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung nicht erfüllt, vereinbarte Fahrten mit der 012 100-4 nicht angetreten sowie einem Vertreter des DB Museums die Ausgabe von Schlüsseln verweigert. Dem Verein blieb wieder einmal keine andere Möglichkeit, als juristische Schritte gegen die DB einzuleiten. In einem ersten Verfahren hatte das Landgericht Frankfurt/Main die im Dezember 2005 durch die DB ausgesprochene Vertragskündigung bereits einmal für unrechtmäßig erklärt.
Eike Snoyek, stellv. Vorsitzender