Brennpunkt: Der Anschlussvertrag
(Autor: Fritz Wolff, 1. Vorsitzender)
Als der Leiter der Abteilung „DB-Nostalgiereisen“ Claus Rethorn mit Fritz Wolff und Volker Siewke am 23.09.2004 in Hannover zu einem ersten Sondierungsgespräch über den weiteren Betriebseinsatz der 012 100-4 vom Museumsstandort Neumünster aus nach Durchführung der anstehenden Kesseluntersuchung zusammenkam, lagen die beiderseitigen Vorstellungen, insbesondere im finanziellen Bereich, noch weit auseinander. Dennoch war unstrittig, dass ein Fortsetzungsvertrag zu den bestehenden – und durchaus bewährten – Vereinbarungen ausgehandelt werden sollte. Hierzu stellte der Vereinsvorstand eine Verhandlungskommission bestehend aus den Mitgliedern Thomas Boldt, Sven Grünwoldt und Fritz Wolff zusammen. Seitens der DB standen uns die Herren Rethorn und Sekund als Verhandlungspartner gegenüber.
Fritz Wolff und Sven Grünwoldt gehörten zu der REF-Verhandlungskommission und haben den Inhalt des Vertrages wesentlich mitbestimmen können. (Foto: Thomas Boldt)
Natürlich war beiden Seiten klar, dass man sich bewegen musste, und so konnte bei dem nächsten Gespräch am 19.11.2004 in Neumünster durchaus schon eine Annäherung der Standpunkte festgestellt werden. Herr Rethorn signalisierte die Bereitschaft der DB, die Abgeltung von Leer- und Lastkilometern zu erhöhen und die garantierten Mindestkilometer heraufzusetzen. Wir erklärten daraufhin die Bereitschaft, die unentgeltlich zu leistenden Lokführerstunden deutlich aufzustocken. Nachdem dann DB-seitig im Januar 2005 ein erster Entwurf für einen Fortsetzungsvertrag vorgelegt worden war, wurde telefonisch und per e-Mail weiterverhandelt, wobei auch für die vereinsinterne Abstimmung durchaus Gesprächsbedarf bestand.
Jörg Sekund, Eisenbahnbetriebsleiter DB-Nostalgiereisen erläutert auf der JHV in Wrist die Position der DB zu dem Vertragswerk. (Foto: Thomas Boldt)
Am 02.03.2005 wurde der Vertrag auf der JHV 2005 in Wrist eingehend diskutiert. Nach abschließender Zustimmung durch die JHV konnte schließlich ein Fortsetzungsvertrag für den künftigen Einsatz der 012 100-4 unterschrieben werden, der in ausgewogener Weise den berechtigten Belangen beider Vertragspartner Rechnung trägt. Der Vertrag tritt mit Festlegung der neuen Kesselfrist der 012 100-4 in Kraft und hat eine Laufzeit von vier Jahren mit festgelegter Option auf darüber hinausgehender Fortsetzung.